Pflege verstehen – gut beraten von Anfang an
Pflegeberatung nach
§ 37.3 SGB XI – zuhause oder online
Wenn Sie Pflegegeld erhalten, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI Pflicht – ab Pflegegrad 2. Die erste Beratung findet immer zuhause bei der pflegebedürftigen Person statt. Danach kann jede zweite Beratung auch online erfolgen.
So sichern Sie Ihr Pflegegeld und erhalten wertvolle Tipps für die häusliche Pflege. Wir unterstützen Sie zuverlässig, gesetzeskonform und mit sofortigem Nachweis für die Pflegekasse.
Hinweis:
Unabhängig von der verpflichtenden Beratung nach § 37.3 haben alle Pflegebedürftigen ab Antragstellung Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI – auch schon ab Pflegegrad 1 oder noch vor der offiziellen Einstufung. Diese Beratung unterstützt Sie dabei, Leistungen zu beantragen, Hilfsangebote zu finden und die Pflegesituation zu organisieren.