Selbstständig wohnen, aber nicht allein gelassen werden

Betreutes Wohnen: Welche Leistungen werden bezahlt und welche nicht?

Viele ältere Menschen möchten auch im fortgeschrittenen Alter selbstbestimmt wohnen, allerdings mit einem gewissen Maß an Sicherheit und Unterstützung im Hintergrund. Genau das bietet das Konzept des Betreuten Wohnens, auch bekannt als Servicewohnen.
Doch sobald es um die Kosten und deren Finanzierung geht, beginnt oft das Rätselraten: Welche Leistungen sind inklusive? Welche werden übernommen? Und was muss aus eigener Tasche gezahlt werden? Wir bringen Licht ins Dunkel.
Mann in rotem Hemd lächelt neben älterer Frau im Rollstuhl in einer Wohnung.

Was ist Betreutes Wohnen eigentlich?

Betreutes Wohnen ist eine Wohnform für ältere oder eingeschränkt mobile Menschen, die noch keine vollstationäre Pflege benötigen, aber im Alltag gerne Unterstützung auf Abruf hätten. Es kombiniert:
Eine eigene, barrierefreie Wohnung
Grundleistungen für Sicherheit und Alltagserleichterung
Individuelle Zusatzleistungen, die flexibel hinzugebucht werden können
Wichtig: Angebote und Leistungen unterscheiden sich teils erheblich – ein Vergleich lohnt sich immer.

Drei Kostenbereiche beim Betreuten Wohnen

Kosten für das Wohnen ist komplett selbst zu zahlen

Wie bei jeder Wohnung fallen Miete oder Kaufpreis sowie Nebenkosten an.
In der Regel liegen die Kosten etwas über dem örtlichen Durchschnitt, da barrierefreie Ausstattung, Lage und zusätzliche Services berücksichtigt werden.
Der genaue Aufpreis variiert jedoch je nach Anbieter, Region und Leistungsumfang deutlich.

Zu beachten:

Heiz-, Strom-, Wasser- und Müllkosten müssen separat einkalkuliert werden

Zusätzliche Kosten können enstehen durch:
- Hausmeisterservice - Reinigung der Gemeinschaftsbereiche - Sicherheitsdienst - Winterdienst
Diese Kosten werden nicht von der Pflegekasse oder dem Sozialamt übernommen.

Betreuungspauschale

Je nach Anbieter wird für die Grundleistungen des Betreuten Wohnens eine monatliche Pauschale erhoben – meist zwischen 15 € und 150 €, teils auch darüber. Diese Betreuungspauschale deckt Basisleistungen wie die Organisation von gemeinschaftlichen Aktivitäten, Beratung, Hausnotruf-Option oder die Anwesenheit einer Betreuungskraft ab.
Wichtig: Die genaue Ausgestaltung und Höhe der Pauschale unterscheiden sich je nach Träger oder Wohnanlage. Beispielsweise umfasst sie in der Betreuten Wohnanlage in Dorum (DRK Wesermünde) feste Präsenzzeiten, Beratungs- und Organisationstätigkeiten sowie den Zugang zu Gemeinschaftsräumen. Hier liegt die monatliche Pauschale bei 107,10 € für Einzelpersonen bzw. 160,65 € für Paare.
Pflegeleistungen sind nicht Bestandteil dieser Pauschale, können aber als Wahlleistungen über externe Pflegedienste hinzugebucht werden.

Zusatzleistungen

Über die Grundleistungen hinaus können Bewohnerinnen und Bewohner individuelle Zusatz- bzw. Wahlleistungen in Anspruch nehmen. Diese Leistungen sind frei wählbar und werden je nach Anbieter nach Aufwand oder über separate Vereinbarungen abgerechnet.
Beispiele für Zusatzleistungen:
Reinigungs- und Wäscheservice
Essenslieferung, Menüservice oder gemeinsames Kochen
Fahr- und Begleitdienste (z. B. Arztbesuche, Einkäufe, Behördenwege)
Haushaltshilfe oder Unterstützung bei Besorgungen
Besuchs- und Betreuungsdienste
Friseur-, Fußpflege- oder Therapieservices im Haus
Organisation von kleinen Reparaturen oder technischen Hilfen
Hinweis:
Pflegeleistungen (z. B. Grund- oder Behandlungspflege) gehören nicht zu den Betreuungsleistungen, können aber separat über einen ambulanten Pflegedienst organisiert werden. Erkundigen Sie sich beim jeweiligen Anbieter, welche Leistungen verfügbar sind und welche Kosten anfallen.

Wer zahlt was? – Finanzierung & Kostenübernahme im Überblick

Viele fragen sich: Wie viel muss ich selbst zahlen – und was übernimmt die Pflegekasse oder das Amt?

Drei Gründe: Warum die Pflegeberatung wichtig ist

1. Pflegekasse (bei anerkanntem Pflegegrad)

Auch im Betreuten Wohnen haben Sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung – sofern ein Pflegegrad (PG) ab 1 vorliegt.
Zu den typischen Unterstützungsangeboten gehören beispielsweise:
Pflegegeld für häusliche Pflege durch Angehörige
Pflegesachleistungen für ambulante Pflegedienste
Entlastungsleistungen für Unterstützung im Alltag, etwa Haushaltshilfe oder Betreuungsangebote
Zuschüsse zu Pflegehilfsmitteln, Hausnotruf oder wohnumfeldverbessernden Maßnahmen
Verhinderungspflege, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt
Wichtig: Die Kosten für Miete, Nebenkosten oder die Betreuungspauschale werden von der Pflegekasse grundsätzlich nicht übernommen. Welche Leistungen und Zuschüsse Sie konkret erhalten, hängt vom individuellen Pflegegrad und Ihrer Situation ab. Eine Beratung bei der Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt lohnt sich.

2. Krankenkasse – für medizinische Behandlungspflege

Diese Kosten trägt Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung.
Ambulante Pflegedienste können auch Leistungen nach ärztlicher Anordnung erbringen - zum Beispiel:
Wundversorgung
Medikamentengabe
Blutzuckermessung
Injektionen

3. Wohngeld

Wer nur eine geringe Rente oder Einkommen hat, kann Wohngeld beantragen.
Es handelt sich um einen staatlichen Mietzuschuss – abhängig von:
Höhe der Miete
Haushaltsgröße
Einkommen
Achtung: Leistungen wie Hausnotruf oder Putzservice zählen nicht zur berücksichtigten Miete – sie werden beim Wohngeld also nicht mit einbezogen.

Verträge & Transparenz: Darauf sollten Sie achten

Da beim Betreuten Wohnen häufig zwei Verträge abgeschlossen werden, sollten Sie besonders sorgfältig hinsehen:
1
Mietvertrag
Regelt die Wohnung, Miete, Nebenkosten
2
Betreuungsvertrag (Servicevertrag)
Listet Grundleistungen & Betreuungspauschale auf

Achten Sie auf:

Klare Trennung von Miet- und Serviceleistungen
Genaue Auflistung aller monatlichen Fixkosten
Kündigungsfristen & Vertragsbindung
Welche Leistungen als Wahlleistung gelten – und zu welchem Preis

Fazit: Gut leben im Alter, mit Überblick und Planung

Betreutes Wohnen ist ein attraktives Modell für alle, die selbstständig bleiben wollen, aber nicht auf Sicherheit verzichten möchten. Doch: Die meisten Kosten müssen selbst getragen werden. Die Pflege- und Krankenkassen helfen nur bei bestimmten Leistungen – nicht bei der Miete oder allgemeinen Betreuungskosten. Wer sich gut informiert, Verträge prüft und Zuschüsse clever nutzt, kann im Betreuten Wohnen selbstbestimmt leben – und dabei ruhig schlafen.
Nützliche Links & Kontaktstellen:

Häufige Fragen (FAQ)

Ist Betreutes Wohnen günstiger als ein Pflegeheim?
Nicht unbedingt – es hängt von den gewählten Leistungen ab. Im Schnitt ist es günstiger, wenn keine oder nur leichte Pflegebedürftigkeit besteht.
Kann ich im Betreuten Wohnen auch Pflege bekommen?
Ja, ambulante Pflegedienste können ins Haus kommen. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse im Rahmen der Pflegesachleistungen oder als Kombinationsleistung.
Muss ich den Hausnotruf selbst zahlen?
Nein, bei Pflegegrad übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die monatliche Miete des Geräts – sofern der Anbieter Vertragspartner der Kasse ist.
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